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Informationen und Regeln zum Schuljahr 2022/2023
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
im gesamten öffentlichen und gesellschaftlichen Leben sehen wir aufgrund der Corona-Situation und der gesamten Infektions- und Krankenhauslage derzeit nur wenige Einschränkungen. Deshalb soll auch dieses Schuljahr im Regelbetrieb verlaufen. Unser Ziel ist es, den schulischen Regelbetrieb mit allen unterrichtlichen wie außerunterrichtlichen Angeboten und sozialen Kontakten durchgängig zu gewährleisten, um den Zugang von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Bildung und sozialem Miteinander und Teilhabe sicherzustellen.
Änderung der Regelungen zur Absonderung für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen:
Inzwischen ist die Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung durch Impfung und durchgemachte Infektionen sehr hoch. Mehr als 90 Prozent der Bevölkerung haben mindestens eine Impfung und/oder eine Infektion durchlaufen und es existieren auf die aktuellen Virusvarianten angepasste Impfstoffe. Zudem sind wirksame antivirale Medikamente verfügbar, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf deutlich senken. Damit bestehen vielfältige wirksame Schutzmöglichkeiten vor schweren Verläufen.
Rheinland-Pfalz geht nun den nächsten Schritt zurück zur Normalität und Eigenverantwortung. Zum 26. November 2022 wurde die Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen (Absonderungsverordnung) aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt.
Sollte die Situation sich verändern und sollten wir von dem Bildungsministerium abweichende Informationen erhalten, werden Sie umgehend von uns informiert.
Mit den besten Wünschen und mit freundlichen Grüßen
Tibor Fülöpp
Schulleiter
Elternbrief
Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen
Merkblatt
Hygienetipps:
Die 10 wichtigsten Hygienetipps
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Schulleitung der Maximilian-Kolbe-Schule:
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Herr Fülöpp
Rektor
02635/911030
info@maximilian-kolbe-schule.org
Das freiwillige Tragen einer Maske ist selbstverständlich weiterhin erlaubt. Denn auch weiterhin bleiben Masken ein gutes Hilfsmittel, um sich gegen Infektionen zu schützen.
Von anlasslosen Testungen in Schulen raten wichtige Fachgesellschaften (die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)) ab. Auch der Corona-ExpertInnenrat der Bundesregierung empfiehlt, Testung von Kindern und Jugendlichen auf symptomatische Fälle zu beschränken. Eine Testpflicht an Schulen gibt es daher nicht.
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