Gesundes Mittagessen
Wenn Ihr Kind die Nachmittagsbetreuung unserer Schule besucht, hat es auch die Möglichkeit an unserer Schulverpflegung teilzunehmen.
Wir bieten tägliches Mittagessen für je 3,47€ pro Essen an. Damit die gesamte Organisation der Essensbestellung, der Essensausgabe und auch der Abrechnung reibungslos und zügig ablaufen kann, setzen wir seit dem 12. April 2021 die Software MensaMax ein.
MensaMax ist ein webbasiertes Abrechnungssystem. Daher können Sie sich von zu Hause bequem über Ihren PC einloggen. Da es ebenfalls eine App für MensaMax gibt, können Sie auch von unterwegs über Ihr Smartphone auf MensaMax zugreifen. Dadurch haben Sie eine schnelle und deutliche Übersicht über die von Ihnen bestellten Menüs, als auch über Ihren Kontostand. Die Bezahlung erfolgt einfach per Überweisung, ohne die Notwendigkeit von Bargeld.
MensaMax-App
Über den Google-Playstore ist auch eine App kostenfrei erhältlich. Diese können Sie jedoch erst verwenden, wenn Sie sich einmal über den normalen Internet-Zugang in MensaMax eingeloggt haben (wie oben beschrieben).
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- Essensbestellung & Abbestellung
- Essensausgabe
- Wie zahle ich?
- Bildungs- & Teilhabepaket
- Ansprechpartnerin
Der Chip selbst ist kostenfrei, wird jedoch gegen ein Pfand von 5 Euro im Sekretariat ausgegeben. Die Kosten werden bei der Ausgabe des Chips dem Mensakonto belastet, müssen also nicht bar von Ihnen bezahlt werden.
Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand für die Schulverpflegung unter den Schwellenwert von 15 Euro sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das vorgenannte Konto überweisen können. Diesen Wert können Sie in der Höhe auch verändern. Natürlich informiert Sie MensaMax über einen niedrigen Kontostand auch per E-Mail (sofern Sie diese selbst eingetragen haben) bzw. über die App..
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme um Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.
Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid im Sekretariat vorgelegt hat, kann nach dem BuT und damit vergünstigt abgerechnet werden.
Frau Emmerich
Schulsekretärin
02635/911030
info@maximilian-kolbe-schule.org
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